Der Vereinsvorstand hat ab dem Jahr 2016 zum Schutz des Raubfischbestandes folgendes (zusätzlich) beschlossen:

  • Raubfischverbot von 1.Februar bis 31. Mai und 1.November bis 31.Dezember
  • Nachtfischverbot! Fischen im Mai verboten!
  • Gefangene massige Raubfische müssen entnommen werden, ansonsten amtliche Schonzeiten und Brittelmaße.